Kostenübernahme

Psychotherapie-Praxis von Dipl.-Psych. Melanie Teube in Gotha | Kosten-Übernahme-Information gesetzliche & private Krankenkassen

Offen für alle Kassen

Beim Vor­lie­gen einer behand­lungs­be­dürf­ti­gen Stö­rung wer­den die Kos­ten der Psy­cho­the­ra­pie in mei­ner Pra­xis sowohl von gesetz­li­chen (GKV) als auch von pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­run­gen (PKV) über­nom­men.

Gesetzlich Versicherte

Zur Abrech­nung mit ihrer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist es not­wen­dig, dass Sie ein­mal im Behand­lungs­quar­tal ihre Ver­si­cher­ten­kar­te zum Ein­le­sen vor­le­gen.
Wir benö­ti­gen kei­nen Über­wei­sungs­schein zur Behand­lung in der Pra­xis.

Im Rah­men eines Erst­ge­sprächs in der Pra­xis bespre­che ich ger­ne mit Ihnen alle not­wen­di­gen Ein­zel­hei­ten der Antrags­stel­lung und Kos­ten­über­nah­me für eine mög­li­che psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung.

Privatversicherte und Beihilfeversicherte

Pri­vat­ver­si­cher­ten wer­den die Kos­ten der Psy­cho­the­ra­pie in Abhän­gig­keit von ihrem Ver­trag mit der Ver­si­che­rung meist voll­stän­dig erstat­tet. Die Abrech­nung der Leis­tun­gen erfolgt nach der Gebüh­ren­ord­nung für Psy­cho­the­ra­peu­ten (GOP). Die Bei­hil­fe erstat­tet eben­falls auf Antrag die Psy­cho­the­ra­pie­kos­ten. Vor The­ra­pie­be­ginn soll­ten Sie mit ihrer pri­va­ten Ver­si­che­rung und der Bei­hil­fe­stel­le die Moda­li­tä­ten der Kos­ten­er­stat­tung klä­ren.

Selbstzahler

Sie kön­nen die Kos­ten der Behand­lung auf Wunsch auch selbst zah­len ohne einen Antrag auf Kos­ten­über­nah­me bei Ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung zu stel­len.

Bit­te scheu­en Sie sich nicht uns anzu­ru­fen, wenn Sie Fra­gen zur Kos­ten­über­nah­me der The­ra­pie haben!