Offen für alle Kassen
Beim Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Störung werden die Kosten der Psychotherapie in meiner Praxis sowohl von gesetzlichen (GKV) als auch von privaten Krankenversicherungen (PKV) übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Zur Abrechnung mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie einmal im Behandlungsquartal ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen.
Wir benötigen keinen Überweisungsschein zur Behandlung in der Praxis.
Im Rahmen eines Erstgesprächs in der Praxis bespreche ich gerne mit Ihnen alle notwendigen Einzelheiten der Antragsstellung und Kostenübernahme für eine mögliche psychotherapeutische Behandlung.
Privatversicherte und Beihilfeversicherte
Privatversicherten werden die Kosten der Psychotherapie in Abhängigkeit von ihrem Vertrag mit der Versicherung meist vollständig erstattet. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Beihilfe erstattet ebenfalls auf Antrag die Psychotherapiekosten. Vor Therapiebeginn sollten Sie mit ihrer privaten Versicherung und der Beihilfestelle die Modalitäten der Kostenerstattung klären.
Selbstzahler
Sie können die Kosten der Behandlung auf Wunsch auch selbst zahlen ohne einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen.
Bitte scheuen Sie sich nicht uns anzurufen, wenn Sie Fragen zur Kostenübernahme der Therapie haben!